Informationen zum Radverkehrskonzept 2.0 und zum Zielkonzept Radroutennetz Thüringen
Das Radverkehrskonzept
Das Radverkehrskonzept für den Freistaat Thüringen 2.0 (RVK 2.0) ist die Handlungsgrundlage für die Radverkehrspolitik der Landesregierung bis 2030.
Gleichzeitig soll es für die Kommunen und andere Akteure Anreiz und Orientierung zum Handeln sein, um den Radverkehr zu fördern und zu stärken. Es legt
konkrete Ziele für die Entwicklung des Radverkehrs fest und beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen zur Förderung des Alltagsradverkehrs und des Radtourismus.
Gemäß dem RVK 2.0 wird das landesweite Radverkehrsnetz als 'Radroutennetz Thüringen' bezeichnet. Es umfasst drei Netzebenen, die
Netzebene I (Radfernnetz), II (touristische Radhauptrouten und alltagstaugliche Radhauptrouten) und III (lokale Radrouten).
Im RVK 2.0 wird für die touristischen Radrouten der Netzebenen I und II ein 'Zielkonzept Radroutennetz Thüringen – touristische Radrouten' festgelegt. In die
Netzebene II sollen künftig zusätzlich alltagstaugliche Radhauptrouten aufgenommen werden, die von den Kommunen gemeinsam mit dem Land entwickelt werden sollen.
Für die Netzebene III (lokale Radrouten) trifft das RVK 2.0 keine Aussagen zu konkreten Routenverläufen.
Soweit die Landkreise und Gemeinden für die Netzebenen I und II Routenänderungen sowie Konkretisierungen von Korridoren für touristische Radrouten planen, sollen
diese mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) und dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
(TMWWDG) abgestimmt werden. Ebenso sollen Planungen für alltagstaugliche Radhauptrouten mit dem TMIL abgestimmt werden. Damit soll erreicht werden, dass derartige
Änderungen, Konkretisierungen oder Entwicklungen der Landesverwaltung gemeldet werden und so die Weiterentwicklung des Radroutennetzes Thüringen vom TMIL koordiniert werden kann.
Beantragung einer Routenänderung im Zielkonzept - touristische Radrouten
An das TMIL, Frau Domin, sind hierzu folgende Unterlagen einzureichen:
Formloses Antragsschreiben unter Angabe der Gründe (möglichst per e-Mail).
Karte Maßstab 1:50.000 oder kleiner mit Darstellung des alten und neuen Verlaufes (Übermittlung als pdf-Datei, möglichst auch als rrp-Datei (gespeicherte Route
Radroutenplaner) oder gpx.Datei.
Tabelle mit Abschnitten des neuen Routenverlaufes, der Radverkehrsführung (z. B. auf Straße, auf ländlichem Weg, etc.), Oberfläche, Ausbaubedarf (auch
Angaben zu Brücken o. ä.), in Betracht gezogenes Förderprogramm, Jahr der beabsichtigten Realisierung.
Nach Genehmigung der Routenänderung durch das TMIL in Abstimmung mit dem TMWWDG sowie dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) erfolgt die Einarbeitung in
die Datenhaltung und somit in die Karte im Fachbereich des Radroutenplaners.
Beantragung einer Konkretisierung eines Korridors des Zielkonzepts Radroutennetz Thüringen - touristische Radrouten
An das TMIL, Frau Domin, sind hierzu folgende Unterlagen einzureichen:
Formloses Antragsschreiben (möglichst per E-Mail).
Bestätigung, dass das Einvernehmen mit den Gebietskörperschaften und betroffenen Behörden hergestellt wurde.
Angabe der touristischen Angebote entlang der geplanten Route.
Karte Maßstab 1:50.000 oder kleiner mit Darstellung des Verlaufes (Übermittlung als pdf-Datei, möglichst auch als rrp-Datei (gespeicherte Route Radroutenplaner) oder gpx.-Datei.
Tabelle mit Abschnitten des Routenverlaufes, der Radverkehrsführung (z. B. auf Straße, auf ländlichem Weg, etc.), Oberfläche, Ausbaubedarf, in Betracht gezogenes Förderprogramm, Jahr der beabsichtigten Realisierung.
Nach Genehmigung der Konkretisierung des Korridors durch das TMIL in Abstimmung mit dem TMWWDG sowie dem TLBV erfolgt die Einarbeitung in die Datenhaltung und somit in
die Karte im Fachbereich des Radroutenplaners.
Hinweise für die Entwicklung von alltagstauglichen Radhauptrouten
Vorschläge für alltagstaugliche Radhauptrouten sollen (möglichst per E-Mail) beim TMIL, Frau Domin, eingereicht werden. Dabei sollen Angaben gemacht werden zum möglichen Verlauf, zu
Baulastträgern bzw. Wegeeigentümern und zum Ausbaubedarf. Es erfolgt dann eine Abstimmung zwischen dem TMIL, dem TLBV und den beteiligten Kommunen.
Information zur Umsetzung der Routenänderung vor Ort
Bitte das TMIL, Frau Domin, informieren, wenn die Routenänderung vor Ort umgesetzt wurde (insbesondere Beschilderung), sodass eine Einarbeitung in den Radroutenplaner erfolgen kann.